Während der habsburgischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Adel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814–1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß (Eerste Kamer). Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen, grundsätzlich nicht höher als Graf. Belgier, die jüngster Zeit in den Adelsstand erhoben wurden, sind z. B. Dirk Frimout (Burggraf, 1986), Ilya Prigogine (Burggraf, 1989), Albert Frère (Baron, 1994), Eddy Merckx (Baron, 1996), Frank De Winne (Burggraf, 2002) und Jacques Rogge (Graf, 2002). Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine „reconnaissance de noblesse“, meist auf Vorschlag des Raad van Adel/Conseil Héraldique, vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: Der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (Jonkheer oder Ecuyer), Ritter (Ridder oder Chevalier), Freiherr (Baron oder Baron), Burggraf (Burggraaf oder Vicomte), Graf (Graaf oder Comte), Marquis (Markies oder Marquis), Prinz (Prins oder Prince), und Herzog (Hertog oder Duc). In Belgien gibt es keine Fürsten.